Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen SEADOGS und Kunden, die mit SEADOGS diesen Vertrag abschließen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Allgemein
„SEADOGS“ ist ein Angebot von Frau Jessica Hahn, Schwester-Therese-Straße 19, 24159 Kiel. Angeboten werden
das Ausführen von Hunden („Dogwalking“) sowie
Einzel- und Gruppentraining von Hunden („Dogtraining“)
in Form von Einzelstunden, Abonnements oder Kursen.
Die von SEADOGS angebotenen Abonnements enthalten Festpreise. Urlaub, Krankheit der Trainer oder Feiertage wurden im Festpreis des Abonnements bereits berücksichtigt.
Bei der Beauftragung der SEADOGS bzw. bei der Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der SEADOGS nicht geschuldet. Abweichend hiervon können SEADOGS und der Kunde einen bestimmten Erfolg zum Gegenstand des Vertrags machen, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
2. Dogwalking
Angeboten wird ein mobiler Auslaufservice. Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenspaziergänge). Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch SEADOGS an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit. Der Hund wird von SEADOGS unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut, der Transport des Hundes erfolgt im firmeneigenen, tierschutzgerecht ausgestattetem Fahrzeug.
Das Dogwalking wird in verschiedenen Vertragsmodellen (Einzelstunden, Abonnement) angeboten. Einzelheiten und Voraussetzungen hierzu sind einzusehen unter
www.seadogs-kiel.de.
3. Dogtraining
Angeboten werden insbesondere die Anleitung von Hundehaltern sowie die Ausbildung von Hunden, artgerechte und rassebezogene Beschäftigung und Alltagsunterstützung für Halter-Hundeteams.
Das Dogtraining wird in verschiedenen Vertragsmodellen (Einzel- und Gruppenstunden, Einzel- und Gruppenkursen und weiteren Angeboten wie Abonnements) angeboten. Einzelheiten und Voraussetzungen hierzu sind einzusehen unter
www.seadogs-kiel.de.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit SEADOGS kommt durch Übermittlung des vom Kunden unterzeichneten Vertrags per Post, E-Mail oder persönlich zu Stande.
Voraussetzung für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten ist das Bestehen einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung, gültiger Impfschutz nach den Vorgaben der StIKo Vet, soweit die regelmäßige prophylaktische Behandlung des Hundes gegen Ektoparasiten. Hierzu legt der Kunde als Nachweis unaufgefordert eine Kopie der Haftpflichtversicherung und eine Kopie des Impfpasses vor.
Voraussetzung für die Teilnahme am Dogwalking setzt ferner die Pkw-Verträglichkeit des Hundes sowie die Gewöhnung an eine Hundegeschirr voraus.
§ 3 Verpflichtungen
1. Allgemein
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von SEADOGS ist, dass der teilnehmende Hund im Zeitpunkt der Teilnahme unter Berücksichtigung der Altersangemssenheit nach der Leitlinie der StIKo Vet in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig geimpft und entwurmt ist. Für einen jeweils altersangemessenen Impfschutz im Sinne dieser AGB ist eine Impfung mit den Core-Vakzinen (dies beinhaltet einen Impfschutz gegen Parovirose, Staupe und Leptospirose) sowie gegen Tollwut zwingend erforderlich. Zusätzlich sollte Impfschutz gegen Borreliose, Zwingerhusten und Herpes bestehen.
Der Kunde verpflichtet sich zudem, zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Angebote von SEADOGS über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zu verfügen. Der Versicherungsschutz sollte insbesondere durch den Hund verursachte Sachschäden und Personenschäden umfassen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Inanspruchnahme der Angebote von SEADOGS selbstständig für die Aktualität des Impf- und Versicherungsschutzes zu sorgen. SEADOGS behält sich vor, das Vorliegen eines aktuellen Impf- und Versicherungsschutzes vor der Durchführung der jeweiligen SEADOGS Angebote zu überprüfen. Der Kunde ist daher verpflichtet, bei Inanspruchnahme der Angebote von SEADOGS entsprechende Nachweise bereitzuhalten. In dem Fall, dass kein aktueller Impfschutz oder keine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegt, ist SEADOGS befugt, den betroffenen Hund von dem jeweiligen Angebot von SEADOGS auszuschließen.
Der Kunde ist verpflichtet, SEADOGS vor und während des Vertrags über chronische Krankheiten oder ansteckende Krankheiten sowie Ungezieferbefall, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
Bei ansteckenden Krankheiten ist SEADOGS berechtigt, den Hund vom Dogwalking oder Dogtraining auszuschließen.
Bei Läufigkeit der Hündin ist SEADOGS hierüber vor Beginn der Dienstleistung zu unterrichten.
SEADOGS ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird SEADOGS auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
SEADOGS behält sich vor, im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe, die zum Zeitpunkt der Anmeldung unabsehbar sind (beispielsweise Unwetter oder kurzfristige Erkrankung der Dogtrainer) das in der Anmeldung vereinbarte Angebot anzupassen. In diesem Fall wird SEADOGS dem Kunden nach billigem Ermessen eine im Einzelfall nach Art und Umfang angemessene Kompensationsleistung (beispielsweise Anpassung der Vergütung oder Ersatztermin) zur Verfügung stellen.
Der Kunde wird aufgrund der Möglichkeit kurzfristiger Anpassungen aus wichtigem Grund auf eventuelle Kontaktversuche seitens SEADOGS am Tag des geplanten SEADOGS Angebots (telefonisch oder per E-Mail) achten. Etwaige dem Kunden aus einer Nichtbeachtung eventueller Kontaktversuche resultierende Kosten (beispielsweise aufgrund vergeblicher Anreise) werden durch SEADOGS nicht erstattet.
2. Dogtraining
Der Kunde ist verpflichtet, während des Trainings anwesend zu sein und den Anweisungen von SEADOGS Folge zu leisten und somit am Trainingsziel mitzuwirken. SEADOGS übernimmt keine Erfolgsgarantie, sie leitet lediglich an.
Fallen auf Wunsch des Kunden Fahrten der Hundetrainerin an, so werden hierfür pro Fahrt ab einer Entfernung von 10 km folgende Kilometerpauschalen berechnet:
Fahrten ab 10 km bis zu 20 km EUR 5,00
Fahrten ab 20 km bis zu 30 km EUR 10,00
Fahrten ab 30 km bis zu 40 km EUR 20,00
für Fahrten ab 40 km wird mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung getroffen
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Dogwalking
Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich SEADOGS den Kunden und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu unterrichten.
Bei Gruppenspaziergängen obliegt es SEADOGS darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang zu führen ist.
§ 4 Teilnehmerausschluss
SEADOGS behält sich vor, ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Dienstleistungen (Dogwalking, Dogtraining) wiederholt stört, der Kunde in Zahlungsrückstand ist, der Kunde gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Dienstleistung oder andere Kunden gefährdet.
§ 5 Laufzeit, Vertragsbeendigung, Terminabsagen
1. Einzelleistungen
a. Bei Verträgen über Einzelleistungen für das Dogtraining („Einzeltraining“, “Buddytime”) kann der Kunde die bereits gebuchte Leistung kostenfrei bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung fernmündlich oder per Email absagen. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, ist SEADOGS berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Leistung mit 50 % der ursprünglichen Vertragssumme pauschaliert abzurechnen, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu an andere Kunden vergeben werden können.
b. Bei Verträgen über Einzelleistungen für das Dogwalking („Walk for a day“) erhält der Kunde bei kurzfristiger Absage (bis spätestens 12 Stunden vor Beginn der Leistung) die volle Rückerstattung für die bereits gebuchte Einheit, im Übrigen behält sich SEADOGS das Recht, eine Aufwandsentschädigung zu erheben.
2. Abonnements
a. Das Abonnement über das Dogwalking („all you can walk“) hat eine Laufzeit von 4 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um 4 weitere Monate, soweit der Kunde nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende kündigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Eine Rückerstattung der nicht genutzten Abotage erfolgt nicht.
b. Das Abonnement über das Gruppen-Dogtraining („Tierschutz“) und (,,Objektsuche”) hat eine Laufzeit von 1 Monat. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um 1 weiteren Monat, soweit der Kunde nicht bis zum 15. des Kalendermonats kündigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Eine Rückerstattung der nicht genutzten Abotage erfolgt nicht.
3. Kurse
Bei Verträgen über Kurse (z.B Junghundekurs, Jagdkontrolltraining, Welpengruppe, It’s Teatime, FEIN!), die mehrere Kurseinheiten beinhalten oder bei Workshops von mindestens 90 Minuten, sind Absagen nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Ansonsten sind folgende Beträge fällig:
bis 14 Tage vor Kursbeginn: 30 %
bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 %
7 Tage bis 2 Tage vor Kursbeginn: 70 %
weniger als 2 Tage vor Kursbeginn: 90 %.